Viele Verstöße gegen außenwirtschaftsrechtliche Normen sind bußgeldbewehrt. Wir sehen in den letzten Jahren eine stark zunehmende Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften und der Bußgeld- und Strafsachenstellen der Hauptzollämter. Verstöße müssen nicht immer zu einem Bußgeld führen, da in bestimmten Fällen eine sanktionsbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Wir wissen, worauf es in diesen schwierigen Verfahren ankommt, und führen Sie sicher durch die Unwägbarkeiten dieser Verfahren.
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